Wenn ein Wasserschaden bemerkt wird, sollten Sie prüfen, ob eine geeignete Versicherung vorliegt, die die anfallenden Kosten übernimmt. Dies kann eine spezielle Leitungsschadenversicherung sein oder eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung. Hier sind jedoch in der Regel nur Leitungswasserschäden (Wasserleitungen, Abwasserleitungen) versichert und in den Versicherungsbedingungen finden sich häufig einige Einschränkungen z. B. hinsichtlich Frostschäden bei Wasserleitungen. Bei Neubauten kann auch die Bauleistungsversicherung einspringen. Bei dieser sind häufig auch Schäden durch Grundwasser, undichte Dächer im Bauzustand etc. gedeckt. Der Versicherung muss der Schaden entsprechend den Versicherungsbedingungen angezeigt werden.
Beim Aufreten von Schäden (Wasser,- Bauschäden, Brand, Blitzschlag etc.) werden von Versicherungen üblicherweise sogenannte Schadensregulierer eingeschaltet, die das Ausmaß und die Sanierung der Schäden beurteilen. Unser Büro arbeitet ebenfalls für Versicherungen um eine qualitativ hochwertige aber auch nicht überzogene und möglichst rasche Sanierung durchführen zu können.
Manchmal kann es aber vorkommen, dass externe Schadensregulierer nur die minimalistischte Sanierungsvariante wählen, obwohl diese nicht zielführend ist. Sollten Sie mit der Leistung der Versicherung nicht zufrieden sein oder Bedenken gegen die Aussagen des beauftragten Schadensregulierers haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen als unabhängige und versicherungserfahrende Gutachter, verlässlich weiter.